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Schuhzurichtung

Orthopädische Schuhzurichtungen sind individuelle, nachträgliche Änderungen am konfektionierten Schuh oder orthopädischen Maßschuhen.

Diese Änderungen am Schuh sollen korrigierend, stoßdämpfend, stützend oder funktionsverbessernd wirken.

Diese Maßnahme trifft zu, wenn Erkrankungen, Funktionsstörungen oder angeborene Leiden am Fuß vorliegen.

Auf Grund unserer Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Biomechanik sowie der handwerklichen Voraussetzung sind wir befähigt orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh funktionsgerecht auszuführen.

Dazu zählen folgende Indikationen:

  • Absatz- und Sohlenerhöhung
  • Anbringung von funktionellen Abrollhilfen
  • Schaftänderungen
  • Änderung der Schuhverschlußform
  • Polsterungen am Schaft
  • Anbringung von Gummizügen
  • Einarbeitung von Fersenentlastungen
  • Anbringen von Zehenrollen
  • Sohlenaußen- und innenranderhöhungen
  • und einiges mehr…

Nicht immer lässt sich jede Zurichtung an jedem Schuh anbringen. Aus diesem Grund erfolgt vorher eine ausführliche Beratung zur Machbarkeit.

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